GwG
Als Immobilienmakler gehören wir gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG zu den sogenannten „Verpflichteten“.
Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität unserer Kunden festzustellen.
Was bedeutet das für Sie?
Wir sind verpflichtet, folgende Informationen festzuhalten:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Personalausweis- oder Reisepassnummer
Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir vor Beginn einer Zusammenarbeit Ihre Identitätsdaten erfassen.
Für Privatpersonen genügt die Kopie eines gültigen Ausweises (Vorder- und Rückseite).
Juristische Personen und Unternehmen bitten wir um Übermittlung eines aktuellen Handelsregisterauszugs.
Bitte unterstützen Sie uns bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Weitere Informationen finden Sie unter:
Geldwäschegesetz – dejure.org
Identifizierung nach Geldwäschegesetz (GwG)
Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments ist beizufügen (Vorder- und Rückseite).
| Angabe | Bitte ausfüllen |
|---|---|
| Vorname / Name: | |
| Geburtsort / Geburtsdatum: | |
| Staatsangehörigkeit: | |
| Ausstellende Behörde: | |
| Gültig bis (Ausweis): | |
| Ort / Datum: | |
| Unterschrift: |
📎 Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder- und Rückseite) bei!